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Netzzugang

Grundlagen für den Zugang und die Nutzung unseres Erdgasnetzes sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV).

Darüber hinaus wird die Gestaltung des Netzzugangs in der "Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" (KoV) näher geregelt.

Datenaustauschformate

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss BK7-06-067 vom 20.08.2007 verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen und Datenformaten zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Erdgas festgelegt.

Grund- und Ersatzversorgung

Netzbetreiber sind alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli verpflichtet, den Grundversorger in ihrem Netzgebiet festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. 

Im Erdgasnetzgebiet der Stadtwerke Wernigerode GmbH beliefert die Stadtwerke Wernigerode GmbH die meisten Haushaltskunden mit Erdgas und ist daher der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG.

Eine Ausnahme bildet die Gemeinde Schierke: Die Stadtwerke Wernigerode GmbH ist seit 01.01.2020 Betreiber des dortigen Erdgasnetzes. Grund- und Ersatzversorger im Konzessionsgebiet Schierke ist die Harz Energie GmbH & Co. KG. 

Immer dann, wenn Sie als Kunde vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich zudem weder in der Ersatz- noch in der Notstrom-Belieferung befinden, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet.

Torsten Fuhrmann

Torsten Fuhrmann

Energiedaten- und Netznutzungsmanagement, Marktkommunikation

Telefon: 03943 556-344

Telefax: 03943 556-443

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