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Auf einem Bauplan steht ein Modellhaus. Daneben sind ein eingerollter Plan, ein Lineal und zwei Bleistifte platziert.

Inbetriebnahme der Kundenanlage 

Installateur meldet Fertigstellung

Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage hinter dem Netzanschluss bis zur Messeinrichtung (bei Strom bis zum SH-Schalter) erfolgt durch den Netzbetreiber. Hierfür muss der Installateur, der die Arbeiten an der Kundenanlage ausgeführt hat, deren Fertigstellung beim Netzbetreiber anzeigen und die Inbetriebsetzung in Auftrag geben. 

Online-Antrag für die Inbetriebsetzung:  

Die Fertigmeldung von Arbeiten an Kundenanlagen kann ganz einfach online durchgeführt werden. Hierfür steht Installateuren unser Installateurportal zur Verfügung:

Antrag auf Inbetriebsetzung per Post oder E-Mail:

Wenn Sie uns die Fertigmeldung lieber per Papier senden möchten, nutzen Sie bitte die nachfolgenden Formulare:

Bei Erzeugungsanlagen, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb genommen werden, muss die maximale Wirkleistungseinspeisung ins Netz auf 60 % der installierten Leistung am Netzverknüpfungspunkt reduziert werden (s. § 9 Abs. 2 EEG 2023). Dies gilt bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG und der erstmaligen erfolgreichen Testung der Anlagen auf Ansteuerbarkeit durch den Netzbetreiber. Die Regelung ist nicht anzuwenden auf Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 kW und mit einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden.

Um eine termingerechte Inbetriebsetzung durchzuführen, ist eine Bearbeitungszeit von circa 5 Werktagen einzuplanen. 

Die technische Anlage hinter der Messeinrichtung (bzw. bei Strom hinter dem SH-Schalter) wird durch das jeweilige Installationsunternehmen in Betrieb gesetzt.