Menü
In der Nahaufnahme flimmern blaue Flammen auf dem Gasherd.

Infos zum Erdgas

Europäischer Herkunft 

Die Stadtwerke Wernigerode liefern Erdgas der Gruppe L mit einem Brennwert von etwa 9,9 kWh/m3 (Normzustand) in unterschiedlichen Druckstufen. Unser Erdgas stammt vor allem aus den Niederlanden und aus deutscher Förderung.   

Erdgas ist ein Naturprodukt und besteht hauptsächlich aus dem Kohlenwasserstoff Methan. Im Vergleich zu Kohle oder Öl verbrennt es besonders schadstoffarm und weist die geringsten Treibhausgasemissionen und Feinstaubbelastungen unter den fossilen Energieträgern auf.

Der Gaspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

BestandteileEinfamilienhausMehrfamilienhaus
Steuern, Abgaben, CO2-Preis31,5 %32,2 %
Regulierte Netzentgelte*
(inkl. Messung und Messstellenbetrieb)
23,1 %20,8 %
Beschaffung, Vertrieb45,4 %47,0 %

(Quelle: BDEW, Stand: 01/2026; Alle Angaben beziehen sich auf die durchschnittliche Zusammensetzung des Erdgaspreises in Deutschland.)
* kann regional deutlich variieren

Der Messstellenbetrieb ist gesetzlich im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Für den Messstellenbetrieb ist standardmäßig der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) zuständig. In der Regel ist das der Netzbetreiber vor Ort. Alternativ können Kundinnen und Kunden einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) frei wählen. Wer an Ihrer Messstelle aktuell der Messstellenbetreiber ist, können Sie beispielsweise Ihrer letzten Rechnung entnehmen.

Beim Ihrem Messstellenbetreiber erhalten Sie aktuelle Informationen zum Messtellenbetrieb.

  • Der Messstellenbetrieb umfasst die in § 3 MsbG beschriebenen Aufgaben, insbesondere den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener und verbrauchter Energie.
  • Der Messstellenbetreiber bestimmt gemäß § 8 Abs. 1 MsbG Ort, Art, Zahl und Größe von Messeinrichtungen sowie, soweit erforderlich, von Steuerungseinrichtungen.
  • Der Messstellenbetreiber hat ein Zutrittsrecht nach § 38 MsbG. Danach müssen Sie nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung dem Messstellenbetreiber und seinem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen, im Rahmen des Betriebs, zur Wartung eines intelligenten Messsystems oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist.
  • Wenn Sie über ein intelligentes Messsystem verfügen, können Sie vom Messtellenbetreiber verlangen, standardmäßig jederzeit die in § 61 Abs. 1 MsbG benannten Verbrauchsinformationen einzusehen. Für die Einsichtnahme gilt § 61 Abs. 2 MsbG.
  • Verfügen Sie über eine moderne Messeinrichtung, können Sie vom Messstellenbetreiber verlangen, standardmäßig die Informationen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 MsbG sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einzusehen.
  • Unbeschadet des Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2016/679 hat der Messstellenbetreiber Ihnen auf Verlangen auch Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren, soweit diese Daten nicht personenbezogen sind.


Die Stadtwerke Wernigerode GmbH wird als Lieferant Daten und Informationen zu Ihrem Belieferungsverhältnis, die an den Messstellenbetreiber zu übermitteln sind, unverzüglich an diesen weiterleiten – insbesondere alle für den Ein- oder Ausbau sowie für den Messstellenbetrieb erforderlichen Informationen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Messstellenbetreiber im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, insbesondere zur Durchführung von Maßnahmen an Ihrer Messeinrichtung oder zur Terminvereinbarung, direkt kontaktiert.

Verbrauchsfall: 20.000 kWh/JahrGrundpreis (EUR/Jahr)Arbeitspreis (ct/kWh)
Energiesteuer 0,550
Konzessionsabgabe * 0,270
CO2-Kosten  1,179
Bilanzierungsumlage -
Entgelte des Netzbetreibers:  
- Netzentgelt39,392,137
- Messstellenbetrieb **9,11 
- Messung3,60 
Beschaffung und Vertrieb87,947,324
Nettopreis140,0411,46
Umsatzsteuer i.H.v. 19 %26,612,18
Bruttopreis166,6513,64

(Stand: 01.01.2026) 

*    gilt für Wernigerode, in Darlingerode, Drübeck, Langeln, Heudeber, Zilly und Danstedt beträgt die Konzessionsabgabe 0,220 ct/kWh
**   durchschnittliche Kosten in der Grund- und Ersatzversorgung
Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf der Internetseite der Trading Hub Europe GmbH unter www.tradinghub.eu.   

Erdgas riecht Dank des beigefügten Duftstoffs so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Wenn Sie Gasgeruch wahrnehmen, bleiben Sie daher besonnen und beachten Sie die folgenden Punkte: 

  • Keine Flammen oder Funken!
    Bei Gasgeruch sind offene Flammen oder Funken absolut tabu. Also: Zigaretten aus, kein Feuerzeug oder Streichhölzer, Licht nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen, kein Telefon oder Handy im Haus benutzen.
  • Fenster auf!
    Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wichtig: Schalten Sie auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator an (Funkenbildung). Wenn möglich sollten Sie Kellerfenster von außen öffnen.
  • Gashahn zu!
    Schließen Sie die Absperrvorrichtungen an der Gasleitung.
  • Mitbewohner warnen!
    Warnen Sie Ihre Mitbewohner (klopfen - nicht klingeln) und verlassen Sie das Haus.
  • Bereitschaftsdienst unter Tel. 03943 556-222 anrufen - von außerhalb des Hauses!  
    Der Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Wernigerode ist unter rund um die Uhr erreichbar und schnell zur Stelle. Die Sicherheitsüberprüfung bei Gasgeruch ist für Sie kostenlos, auch bei "falschem Alarm".

Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt Erdgas gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), § 5 GefStoffV.