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Trinkwasserqualität

Eine saubere Sache

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel in unserem Alltag und maßgeblich für unser Wohlbefinden. Die Stadtwerke Wernigerode stellen daher höchste Ansprüche an dessen Qualität.

Das von den Stadtwerken Wernigerode gelieferte Trinkwasser erfüllt alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung und weist erstklassige Qualität auf. Durch ständige Labortests und regelmäßige Kontrollen im Wasserwerk und im Trinkwassernetz wird seine Sauberkeit überwacht und gesichert. 

In Deutschland schreibt die Trinkwasserverordnung vor, welche Stoffe in welchen Mengen im Trinkwasser enthalten sein dürfen. Dies gewährleistet, dass man das Wasser aus der Leitung ein ganzes Leben lang bedenkenlos trinken kann. 

Analysewerte

Im Trinkwassernetz der Stadtwerke Wernigerode werden jährlich rund 100 Wasserproben entnommen und von unabhängigen, akkreditierten Laboren auf ihre relevanten Einzelbestandteile geprüft. So können auch geringste Abweichungen von den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung aufgespürt werden.

Unser Trinkwasser beziehen wir aus dem Wasserwerk Wienrode. Nachfolgend finden Sie die aktuelle Trinkwasseranalyse:

Verantwortungsbereich

Als Trinkwasserversorgungsunternehmen liefern die Stadtwerke Wernigerode Trinkwasser bis zum Hauptwasserzähler der Hausanschlüsse. Nur bis zu diesem Punkt sind wir für die Wasserqualität verantwortlich.  

Die Hausinstallationen nach dem Hauptwasserzähler (z.B. Rohrleitungen, Einbauten, Armaturen, Wasserhähne) und deren gesundheitliche und technische Eignung für den Transport von Trinkwasser liegen in der Verantwortung des Grundstücks-, Haus- bzw. Wohnungseigentümers. 

Aufbereitungsstoffe und geeignete Materialien für die Hausinstallation

Unser Trinkwasser stammt aus dem Wasserwerk Wienrode und wird dort mit Aluminiumsulfat, Chlor, Chlordioxid, Calciumoxid sowie Kohlendioxid aufbereitet. In der Trinkwasserhausinstallation können alle Materialien der aktuellen Positivliste der "Metall-Bewertungsgrundlage" des Umweltbundesamtes (BAnz AT 21.11.2018 B11) zum Einsatz kommen. Zusätzliche Einschränkungen ergeben sich nach DIN 50930-6:2013-10 für un- und niedriglegierte sowie schmelztauchverzinkte Stähle. 

Alle oben genannten Aufbereitungsstoffe sind entsprechend der Trinkwasserverordnung zugelassene Zusatzstoffe zur Trinkwasseraufbereitung.

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