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Stromeinspeisung

Sie möchten selbst Strom erzeugen und ihn in das Netz der Stadtwerke Wernigerode GmbH einspeisen? Als Verteilnetzbetreiber vor Ort sind wir Ihr Partner für den Anschluss an das Stromnetz sowie die Vergütung der Einspeisemengen.

Es kann sich sowohl um Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (z.B. Photovoltaik) als auch auf Basis der Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke) handeln. Der Staat fördert den Anschluss dieser Anlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen, die für den Anschluss, die Inbetriebsetzung und den Betrieb Ihrer Einspeiseanlage relevant sind, für Sie zusammengestellt. 

1. Anmeldung zum Anschluss der Erzeugungsanlage

Melden Sie den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage bei uns an. Hierfür ist zum einen der Antrag für die Erzeugungsanlage selbst (inkl. Datenblatt zur Erzeugungsanlage) und zum anderen die Anmeldung des Anschlusses der elektrischen Anlage an das Stromnetz relevant. Alle Formulare müssen durch einen von Ihnen beauftragten und eingetragenen Elektroinstallateur ausgefüllt und bei uns eingereicht werden.

2. Prüfung der Anschlussmöglichkeit

Auf Basis der vollständig ausgefüllten Anmeldeunterlagen prüfen wir die Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz. Im Ergebnis erhalten Sie von uns eine Anschlusszusage und bei Bedarf ein Angebot über die Änderung Ihres Netzanschlusses.

Erst nach Erhalt der Anschlusszusage kann der von Ihnen beauftragte und eingetragene Elektroinstallateur mit der Errichtung der Anlage beginnen.

3. Anmeldung zur Inbetriebnahme

Nach Fertigstellung der Erzeugungsanlage muss von Ihrem Installateur die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage bei uns beantragt werden. Auch hier sind wieder zum einen der Inbetriebsetzungsantrag für die Erzeugungsanlage selbst und zum anderen das Formular für die Inbetriebsetzung der an das Stromnetz angeschlossenen elektrischen Anlage ausgefüllt einzureichen. 

Liegen uns alle Formulare vollständig ausgefüllt vor, vereinbaren wir mit dem Errichter und dem Installateur einen Termin zum Zählereinbau und zur Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage. 

Bei der Inbetriebnahme werden die Messeinrichtung eingebaut sowie die Funktionsfähigkeit des NA-Schutzes, die Ansteuerung des Lastmanagements nach dem EEG und die Anlagenparameter geprüft und dokumentiert. 

4. Anlagenregistrierung bei der Bundesnetzagentur

Gemäß EEG ist jeglicher Betreiber einer ab dem 01.01.2009 in Betrieb genommenen Erzeugungsanlage verpflichtet, diese im Anlagenregister der BNetzA registrieren zu lassen. Die Registrierungsnotwendigkeit umfasst die Neuinbetriebnahme einer neuen Anlage und auch die Leistungssteigerung oder die Erhöhung des Leistungsvermögens einer bestehenden Anlage. Die Registrierung hat innerhalb von drei Wochen nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur zu erfolgen. Registrierungsportal der BNetzA

Bitte achten Sie bei der Registrierung darauf, dass das Inbetriebsetzungsdatum und die installierte Leistung Ihrer Erzeugungsanlage mit den Daten, die Sie auf dem Inbetriebsetzungsprotokoll einreichen, identisch sind.

Nach erfolgter Registrierung, erhalten Sie von der BNetzA eine schriftliche Bestätigung mit Vergütungsschlüssel und Registrierungsnummer. 

5. Aufnahme der Erzeugungsanlage in das Stromnetz

Nach der Inbetriebnahme muss die Erzeugungsanlage im Netz der Stadtwerke Wernigerode GmbH registriert werden. Füllen Sie hierfür bitte das nachfolgende Datenblatt aus und reichen Sie dies zusammen mit der Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur bei uns ein. Das Datenblatt regelt wichtige Details zur Abwicklung der Auszahlung der Einspeisevergütung. 

6. Auszahlung der Einspeisevergütung

Sind nun alle Voraussetzungen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz bzw. gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erfüllt, zahlen wir die Vergütung für den von Ihnen in das Netz der Stadtwerke Wernigerode GmbH eingespeisten Strom entsprechend dem im Datenblatt vermerkten Abrechnungsmodus aus.

Achtung:
Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz ist eine Stromsteuerbefreiung auf die EEG-Vergütung anzurechnen. Als Anlagenbetreiber müssen Sie uns daher darüber informieren, wenn und in welchem Umfang eine Stromsteuerbefreiung in Anspruch genommen wird. Die EEG-Vergütung für den Strom, der von der Stromsteuer befreit ist, wird dann um die Höhe der Stromsteuerbefreiung reduziert – auch rückwirkend. Der Gesetzgeber möchte dadurch vermeiden, dass Anlagenbetreiber für EEG-geförderten Strom zusätzlich von einer Stromsteuerbefreiung profitieren. Somit gilt: Wenn bei Ihnen eine Stromsteuerbefreiung vorliegt, müssen Sie uns die Anzahl der steuerbefreiten Kilowattstunden stets melden.

Wenn Sie Ihre Erzeugungsanlage nur für die Eigenversorgung nutzen möchten, entfallen die Punkte 5 und 6.

Betreiber von Erzeugungsanlagen sind dazu verpflichtet, uns jährlich bis zum 28. Februar eines Jahres alle für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten (insb. Zählerstände) zur Verfügung zu stellen. Anlagenbetreiber ohne registrierende Leistungsmessung erhalten hierfür Mitte Dezember von uns Ablesekarten. Senden Sie uns diese mit Ihrem Zählerstand bitte entsprechend zurück. 

 

Technische Anforderungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen:

Für die Errichtung und den Betrieb von Erzeugungsanlagen gelten folgende Richtlinien und Bedingungen:

  • VDE-Anwendungsregel (VDE-AR-N 4105) "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz -  Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" 
    Die Anwendungsregel kann über den VDE-Verlag  bezogen werden.
  • VDE-Anwendungsregel (VDE-AR-N 4110) "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb" (TAR Mittelspannung) 
    Die Anwendungsregel kann über den VDE-Verlag  bezogen werden.

Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang die technischen Anforderungen der Stadtwerke Wernigerode GmbH für die Planung, den Bau und den Betrieb von Netzanschlüssen zu beachten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Technische Anforderungen zum Netzanschluss.

Regina Janssen

Regina Janssen

Kundenberaterin

Telefon: 03943 556-260

Telefax: 03943 556-442

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