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Allgemeine Bedingungen

Gesetzliche Vorgaben und Ergänzende Bedingungen 

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Bedingungen, die die Grundlage für alle mit der Stadtwerke Wernigerode GmbH bestehenden Anschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern bilden. 

Anschluss an das Stromnetz

Am 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft getreten. Diese bildet die Grundlage für alle mit der Stadtwerke Wernigerode GmbH bestehenden Niederspannungsnetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom nutzen. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wernigerode GmbH.

Vertragsanpassungsmöglichkeit gem. § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG: "Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt."

Anschluss an das Erdgasnetz

Am 08.11.2006 ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in Kraft getreten. Diese bildet die Grundlage für alle mit der Stadtwerke Wernigerode GmbH bestehenden Niederdrucknetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Erdgas nutzen. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wernigerode GmbH.

Vertragsanpassungsmöglichkeit gem. § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG: "Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt."

Anschluss an das Trinkwassernetz

Für die Versorgung von Letztverbrauchern mit Trinkwasser gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen (AVBWasserV) sowie Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wernigerode GmbH.

Anschluss an das Fernwärmenetz

Für die Versorgung von Letztverbrauchern mit Fernwärme gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen (AVBFernwärmeV).

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