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Erläuterung der Rechnung

Online-Musterrechnung

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind die Verbrauchsabrechnungen inzwischen sehr komplex. In der unten auf der Seite aufgeführten Beispielrechnung erläutern wir Ihnen die wichtigsten allgemeinen Positionen näher. Klicken Sie einfach auf die farbigen Felder.

Die Jahresrechnungen 2022 erhalten Sie ab 19.01.2023 von uns. Im Zuge der Energiekrise sind im Jahr 2022 diverse gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die sich auf die Jahresrechnung auswirken. Hier die wichtigsten Besonderheiten: 

Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen

Ende Oktober 2022 sind die gesetzlichen Grundlagen zur temporären Senkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft getreten. Der Umsatzsteuersatz wurde für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024 von 19 % auf 7 % abgesenkt.

Innerhalb der Jahresrechnung 2022 ziehen wir den am Tag der Abrechnung gültigen Steuersatz heran. Die Verminderung auf 7 % gilt daher nicht nur ab 01.10.2022, sondern für den gesamten Abrechnungszeitraum seit Ihrer letzten Rechnung. Ihnen wird so die maximal mögliche Entlastung zuteil.

Wegfall der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage war bislang fester Bestandteil des Strompreises. Seit 01.07.2022 ist sie seitens der Bundesregierung auf null abgesenkt worden. Das entsprechende Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage (EEG-Umlage-Entlastungsgesetz) trat am 28.05.2022 in Kraft.

Der Wegfall der EEG-Umlage seit 01.07.2022 ist in der Jahresrechnung 2022 selbstverständlich berücksichtigt. Die Höhe Ihrer Entlastung finden Sie unter dem Punkt „Zusammenfassung Strom“ der Rechnungsanlage.

Ab 01.01.2023 wird die EEG-Umlage komplett abgeschafft.

Gasspeicherumlage / Bilanzierungsumlage

Infolge der Entwicklungen auf dem Erdgasmarkt hat die Bundesregierung im Jahr 2022 befristet vom 01.10.2022 bis 01.04.2025 die Gasspeicherumlage eingeführt. Zudem wurde die Bilanzierungsumlage wieder aktiviert.

  • Bilanzierungsumlage (lt. § 29 GasNZV) ab 01.10.2022: 0,678 ct/kWh brutto (0,570 ct/kWh netto)
  • Gasspeicherumlage (lt. § 35e EnWG) ab 01.10.2022: 0,070 ct/kWh brutto (0,059 ct/kWh netto)

Die seitens der Bundesregierung ebenfalls zum 01.10.2022 vorgesehene Gasbeschaffungsumlage wurde mit der am 03.10.2022 veröffentlichten Aufhebungsverordnung wieder zurückgenommen. Nähere Informationen zu den Umlagen finden Sie auch unter www.tradinghub.eu.

Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden

Die Bundesregierung möchte Gas- und Wärmekunden entlasten und hat daher pauschal die Zahlung des Gas- bzw. Wärmeabschlags für den Monat Dezember 2022 als Soforthilfe übernommen. Die finale Höhe der Entlastung wird nun individuell pro Kunde im Rahmen der Jahresrechnung 2022 als sogenannte Bundesgutschrift ausgewiesen. 

Die Berechnung der Bundesgutschrift erfolgt gemäß des am 19.11.2022 in Kraft getretenen Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes folgendermaßen:

  • Gas:  Grundlage ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Die Höhe Ihres finalen Entlastungsbetrages entspricht einem Zwölftel dieses Verbrauchs, multipliziert mit dem am 01.12.2022 gültigen Gaspreis. Bitte beachten Sie, dass der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch auf energiewirtschaftlichen Berechnungen des Netzbetreibers basiert und von den exakten Verbrauchswerten in Ihrer Abrechnung abweichen kann.
  • Wärme:  Grundlage für die Berechnung Ihres finalen Entlastungsbetrages bildet Ihr September-Abschlag. Da wir über das Jahr stets 11 Abschläge erheben, wird dieser mit 11 multipliziert. Ein Zwölftel dessen wird dann mit dem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor in Höhe von 120 Prozent multipliziert.
     

Sie finden die Berechnung Ihrer Bundesgutschrift unter dem Punkt „Berechnung Bundesgutschrift“ in der Rechnungsanlage. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der nach gesetzlicher Vorgabe ermittelte tatsächliche Entlastungsbetrag vom Dezember-Abschlag 2022 abweicht. Dies hat folgende Gründe:

  • Sie zahlen bei uns über das Jahr stets 11 Abschläge (von Februar bis Dezember). Der Dezember-Abschlag umfasst somit ein Elftel Ihres Jahresverbrauchs.
  • Der Ermittlung des Dezember-Abschlags lag der damals gültige Steuersatz in Höhe von 19 % zugrunde. Im Rahmen der Bundesgutschrift kommt der ab 01.10.2022 gültige Steuersatz in Höhe von 7 % zur Anwendung.


Weitere Informationen zur Dezember-Soforthilfe:

  • Bei Soforthilfe-berechtigten Kunden, die monatlich abgerechnet werden und keine Abschläge zahlen, erfolgte die Erstattung bereits mit der Dezember-Rechnung.
  • Zahlen Sie Ihre Heizkosten über eine Betriebskostenpauschale an Ihren Vermieter, wird die Entlastung (die Ihr Vermieter durch die Dezember-Soforthilfe erhalten hat) im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 an Sie weitergegeben. Sie profitieren damit genau dann von der Entlastung, wenn sich ein Anstieg der Heizkosten bei Ihnen auswirkt.
  • Wenn Sie Ihren Dezember-Abschlag versehentlich gezahlt haben, geht Ihnen kein Geld verloren. Die Bundesgutschrift wird Ihnen innerhalb der Jahresrechnung 2022 komplett gutgeschrieben.

Allgemeine Beispielrechnung:

1
Unter der Kundennummer werden Ihre Stammdaten, die Angaben zur Entnahmestelle sowie alle Zahlungsvorgänge, bezogen auf diese Entnahmestelle, erfasst. Bitte geben Sie diese Nummer bei Rückfragen immer mit an.
2
Durch die Rechnungsnummer ist eine eindeutige Identifikation Ihrer Rechnung möglich.
3
Die Rechnung wird für die genannte Entnahmestelle gestellt.
4
Die Verbrauchsabrechnung erfolgt für den angegebenen Zeitraum.
5
Ihr Gesamtverbrauch der innerhalb des Abrechnungszeitraums angefallen ist
6
Der Nettobetrag ist der Rechnungsbetrag/Abschlag ohne Umsatzsteuer.
7
Steuersatz sowie die anfallende Umsatzsteuer entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
8
Der Bruttobetrag ist der zu zahlende Betrag/Abschlag für den Energie- bzw. Trinkwasserverbrauch im Abrechnungszeitraum. Er setzt sich aus dem Nettobetrag zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer zusammen.
9
zu zahlender Gesamtbetrag/Gesamtabschlag netto
10
zu zahlender Umsatzsteuergesamtbetrag
11
zu zahlender Gesamtbetrag/Gesamtabschlag brutto
12
Hier finden Sie die bereits geleisteten Zahlungen, die vom 01.01. des Abrechnungsjahres bis zum Stichtag, der unter der Tabelle benannt ist, auf Ihrem Kundenkonto verbucht wurden. Bitte beachten Sie, dass dieser Zeitraum vom Abrechnungszeitraum abweichen kann.
13
Das Datum gibt den Fälligkeitstermin der Rechnung an.
14
Ihr Zahlbetrag bzw. Ihr Guthaben ergibt sich aus dem Rechnungsbetrag abzüglich der bereits geleisteten Abschlagszahlungen.
6
Der Nettobetrag ist der Rechnungsbetrag/Abschlag ohne Umsatzsteuer.
7
Steuersatz sowie die anfallende Umsatzsteuer entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
8
Der Bruttobetrag ist der zu zahlende Betrag/Abschlag für den Energie- bzw. Trinkwasserverbrauch im Abrechnungszeitraum. Er setzt sich aus dem Nettobetrag zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer zusammen.
9
zu zahlender Gesamtbetrag/Gesamtabschlag netto
10
zu zahlender Umsatzsteuergesamtbetrag
11
zu zahlender Gesamtbetrag/Gesamtabschlag brutto
15
Auf Basis Ihres bisherigen Energie- und Trinkwasserverbrauchs sowie der aktuell gültigen Preise wird für Sie der Abschlag für das aktuelle Abrechnungsjahr errechnet.
16
Die Abschläge sind zu den aufgeführten Fälligkeitsterminen zu zahlen.
17
Unter Zahlungsmodalitäten finden Sie Hinweise zu den Fälligkeitsterminen sowie zu Ihrer gewählten Zahlart. Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden an dieser Stelle die Bankdaten aufgeführt, die wir für den Lastschrifteinzug nutzen.
6
Der Nettobetrag ist der Rechnungsbetrag/Abschlag ohne Umsatzsteuer.
7
Steuersatz sowie die anfallende Umsatzsteuer entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
8
Der Bruttobetrag ist der zu zahlende Betrag/Abschlag für den Energie- bzw. Trinkwasserverbrauch im Abrechnungszeitraum. Er setzt sich aus dem Nettobetrag zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer zusammen.
9
zu zahlender Gesamtbetrag/Gesamtabschlag netto
10
zu zahlender Umsatzsteuergesamtbetrag
18
Der Gesamtzahlbetrag setzt sich aus dem Guthaben bzw. dem Zahlbetrag aus der Abrechnung sowie dem ersten Abschlag des aktuellen Abrechnungsjahres zusammen.
19
In der Anlage zu Ihrer Rechnung werden die Rechnungspositionen nochmal näher aufgeschlüsselt. Die Angaben beziehen sich stets auf die angegebene Kundennummer und Entnahmestelle.
20
Durch die Marktlokations-ID, Messlokation und Zähler-Nr. ist eine eindeutige Identifikation des Punktes im Netz möglich, an dem Energie entnommen oder eingespeist wird.
21
Die Konditionen, zu denen wir Ihren Verbrauch abrechnen, entsprechen dem vertraglich vereinbarten Produkt.
22
Der Arbeitspreis gibt an, wieviel eine Einheit Ihres vertraglich vereinbarten Produktes kostet. Wenn sich die Preise innerhalb des Abrechnungszeitraums geändert haben, werden diese für die jeweiligen Zeiträume gesondert ausgewiesen.
23
Der Grundpreis beinhaltet Preisbestandteile, die unabhängig vom Verbrauch berechnet werden. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für die Netznutzung und den Messstellenbetrieb. Wenn sich die Preise innerhalb des Abrechnungszeitraums geändert haben, werden diese für die jeweiligen Zeiträume gesondert ausgewiesen.
24
Der Messzeitraum gibt an, für welchen Zeitraum der Verbrauch abgerechnet wird. Zu diesen Terminen wurden die Zählerstände ermittelt.
25
Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz des Beginn- und Endzählerstandes im angegebenen Messzeitraum.
26
Dem Kürzel zusammen mit der etwas weiter unten aufgeführten Legende können Sie die Ableseherkunft sowie die Art der Ermittlung des Endzählerstandes entnehmen.
27
Der errechnete Betrag ergibt sich aus der Summe der einzelnen Kostenpositionen. Es handelt sich hierbei um Netto-Beträge.
28
Für Vergleichszwecke werden der Verbrauch des aktuellen und der Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraumes gegenübergestellt.
Hat im Abrechnungszeitraum ein Zählerwechsel stattgefunden, werden die für jeden einzelnen Zähler abrechnungsrelevanten Daten in einer separaten Tabelle dargestellt.
Sofern Ihre Belieferung nicht unterjährig begann oder endete, umfasst der Abrechnungszeitraum i.d.R. ein volles Jahr - d.h. 01.01. bis 31.12.. Die Ermittlung des Verbrauchs von der letzten Ablesung bis 31.12. erfolgt durch Hochrechnung.
19
In der Anlage zu Ihrer Rechnung werden die Rechnungspositionen nochmal näher aufgeschlüsselt. Die Angaben beziehen sich stets auf die angegebene Kundennummer und Entnahmestelle.
29
Ihr Rechnungsbetrag setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Netzentgelte sind Kosten für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb umfassen die Kosten für die Messeinrichtung, dessen Betrieb und Wartung sowie die Erfassung und die Bereitstellung der Zählerdaten. Nähere Informationen zu den Steuern, staatlichen Abgaben und Umlagen finden Sie hier.
30
Die Verbrauchswerte der einzelnen Zähler einer Energieart werden hier aufgelistet und auf einen Jahresverbrauch (365 Tage) hochgerechnet. Diese Werte dienen lediglich als Orientierungshilfe, falls Sie einen Verbrauchsvergleich durchführen möchten.
31
Die Übersicht zeigt Ihre Jahresverbrauchswerte der letzten zwei Jahre. Anhand der Diagramme können Sie diese mit verschiedenen Vergleichsgruppen (beispielsweise 3-Personen Haushalt, Einfamilienhaus freistehend) ins Verhältnis setzen und so erfahren, ob Ihre Verbräuche überdurchschnittlich, durchschnittlich, gering oder sehr gering sind.
32
Die für Sie relevanten Vertragsdaten sind hier nochmal zusammengefasst aufgeführt; z.B. Ihr aktuelles Produkt sowie die entsprechenden Kündigungsfristen.
19
In der Anlage zu Ihrer Rechnung werden die Rechnungspositionen nochmal näher aufgeschlüsselt. Die Angaben beziehen sich stets auf die angegebene Kundennummer und Entnahmestelle.
33
Die Stromkennzeichnung zeigt Ihnen nähere Informationen zur Herkunft, der Zusammensetzung und den Umweltauswirkungen des von Ihnen bezogenen Stroms.
19
In der Anlage zu Ihrer Rechnung werden die Rechnungspositionen nochmal näher aufgeschlüsselt. Die Angaben beziehen sich stets auf die angegebene Kundennummer und Entnahmestelle.
20
Durch die Marktlokations-ID, Messlokation und Zähler-Nr. ist eine eindeutige Identifikation des Punktes im Netz möglich, an dem Energie entnommen oder eingespeist wird.
21
Die Konditionen, zu denen wir Ihren Verbrauch abrechnen, entsprechen dem vertraglich vereinbarten Produkt.
22
Der Arbeitspreis gibt an, wieviel eine Einheit Ihres vertraglich vereinbarten Produktes kostet. Wenn sich die Preise innerhalb des Abrechnungszeitraums geändert haben, werden diese für die jeweiligen Zeiträume gesondert ausgewiesen.
23
Der Grundpreis beinhaltet Preisbestandteile, die unabhängig vom Verbrauch berechnet werden. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für die Netznutzung und den Messstellenbetrieb. Wenn sich die Preise innerhalb des Abrechnungszeitraums geändert haben, werden diese für die jeweiligen Zeiträume gesondert ausgewiesen.
24
Der Messzeitraum gibt an, für welchen Zeitraum der Verbrauch abgerechnet wird. Zu diesen Terminen wurden die Zählerstände ermittelt.
25
Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz des Beginn- und Endzählerstandes im angegebenen Messzeitraum.
26
Dem Kürzel zusammen mit der etwas weiter unten aufgeführten Legende können Sie die Ableseherkunft sowie die Art der Ermittlung des Endzählerstandes entnehmen.
27
Der errechnete Betrag ergibt sich aus der Summe der einzelnen Kostenpositionen. Es handelt sich hierbei um Netto-Beträge.
34
Um den Verbrauch Ihres Erdgases abzurechnen, muss die verbrauchte Menge von Kubikmeter in Kilowattstunden umgerechnet werden. Hierfür wird ein Faktor herangezogen, der sich aus der Zustandszahl und dem Brennwert zusammensetzt. Diese Parameter sind auf der Homepage des zuständigen Netzbetreibers veröffentlicht bzw. werden auf Anfrage mitgeteilt.
35
Der Verbrauch in Kubikmeter wird mit dem Umrechnungsfaktor (siehe Punkt 34) multipliziert. Daraus ergibt sich Ihr Verbrauch in Kilowattstunden.
Hat im Abrechnungszeitraum ein Wechsel des Lieferproduktes stattgefunden, wird dies - wie in diesem Beispiel - gesondert ausgewiesen.
Sofern Ihre Belieferung nicht unterjährig begann oder endete, umfasst der Abrechnungszeitraum i.d.R. ein volles Jahr - d.h. 01.01. bis 31.12.. Die Ermittlung des Verbrauchs von der letzten Ablesung bis 31.12. erfolgt durch Hochrechnung.
Jeweils zum 01.10. beginnt ein neues Gaswirtschaftsjahr und es ändern sich die Umlagen. Dies hat grundsätzlich aber keine Auswirkung auf Ihren Preis. Sofern eine Preisänderung stattfand, haben wir Sie vorab darüber informiert.
19
In der Anlage zu Ihrer Rechnung werden die Rechnungspositionen nochmal näher aufgeschlüsselt. Die Angaben beziehen sich stets auf die angegebene Kundennummer und Entnahmestelle.
28
Für Vergleichszwecke werden der Verbrauch des aktuellen und der Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraumes gegenübergestellt.
29
Ihr Rechnungsbetrag setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Netzentgelte sind Kosten für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb umfassen die Kosten für die Messeinrichtung, dessen Betrieb und Wartung sowie die Erfassung und die Bereitstellung der Zählerdaten. Nähere Informationen zu den Steuern, staatlichen Abgaben und Umlagen finden Sie hier.
30
Die Verbrauchswerte der einzelnen Zähler einer Energieart werden hier aufgelistet und auf einen Jahresverbrauch (365 Tage) hochgerechnet. Diese Werte dienen lediglich als Orientierungshilfe, falls Sie einen Verbrauchsvergleich durchführen möchten.
31
Die Übersicht zeigt Ihre Jahresverbrauchswerte der letzten zwei Jahre. Anhand der Diagramme können Sie diese mit verschiedenen Vergleichsgruppen (beispielsweise 3-Personen Haushalt, Einfamilienhaus freistehend) ins Verhältnis setzen und so erfahren, ob Ihre Verbräuche überdurchschnittlich, durchschnittlich, gering oder sehr gering sind.
32
Die für Sie relevanten Vertragsdaten sind hier nochmal zusammengefasst aufgeführt; z.B. Ihr aktuelles Produkt sowie die entsprechenden Kündigungsfristen.
19
In der Anlage zu Ihrer Rechnung werden die Rechnungspositionen nochmal näher aufgeschlüsselt. Die Angaben beziehen sich stets auf die angegebene Kundennummer und Entnahmestelle.
20
Durch die Marktlokations-ID, Messlokation und Zähler-Nr. ist eine eindeutige Identifikation des Punktes im Netz möglich, an dem Energie entnommen oder eingespeist wird.
21
Die Konditionen, zu denen wir Ihren Verbrauch abrechnen, entsprechen dem vertraglich vereinbarten Produkt.
22
Der Arbeitspreis gibt an, wieviel eine Einheit Ihres vertraglich vereinbarten Produktes kostet. Wenn sich die Preise innerhalb des Abrechnungszeitraums geändert haben, werden diese für die jeweiligen Zeiträume gesondert ausgewiesen.
23
Der Grundpreis beinhaltet Preisbestandteile, die unabhängig vom Verbrauch berechnet werden. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für die Netznutzung und den Messstellenbetrieb. Wenn sich die Preise innerhalb des Abrechnungszeitraums geändert haben, werden diese für die jeweiligen Zeiträume gesondert ausgewiesen.
24
Der Messzeitraum gibt an, für welchen Zeitraum der Verbrauch abgerechnet wird. Zu diesen Terminen wurden die Zählerstände ermittelt.
25
Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz des Beginn- und Endzählerstandes im angegebenen Messzeitraum.
26
Dem Kürzel zusammen mit der etwas weiter unten aufgeführten Legende können Sie die Ableseherkunft sowie die Art der Ermittlung des Endzählerstandes entnehmen.
27
Der errechnete Betrag ergibt sich aus der Summe der einzelnen Kostenpositionen. Es handelt sich hierbei um Netto-Beträge.
28
Für Vergleichszwecke werden der Verbrauch des aktuellen und der Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraumes gegenübergestellt.
Sofern Ihre Belieferung nicht unterjährig begann oder endete, umfasst der Abrechnungszeitraum i.d.R. ein volles Jahr - d.h. 01.01. bis 31.12.. Die Ermittlung des Verbrauchs von der letzten Ablesung bis 31.12. erfolgt durch Hochrechnung.
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