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Auf einem digitalen Zähler ist ein Display zu sehen, auf dem 4 Kilowattstunden angezeigt werden. Der Zähler ist weiß. Neben der Aufschrift "Eigentum des Messstellenbetreibers" sind zudem zahlreiche technische Angaben auf dem Gerät vermerkt.

Digitale Messtechnik

Rollout der neuen Zähler 

Im Zuge der Energiewende werden die Stromnetze mehr und mehr mit Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen verbunden. Der konventionelle Ferraris-Zähler hat daher schon bald ausgedient. Schrittweise ersetzen Messstellenbetreiber sämtliche analogen Stromzähler durch digitale Messeinrichtungen. Hierbei wird zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen unterschieden:

  • Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Zähler, die den Energieverbrauch elektronisch erfassen. Während bei konventionellen, analogen Messeinrichtungen der Zählerstand nur abgelesen werden kann, geben moderne Messeinrichtung auch Aufschluss über die abgenommene Leistung und speichern die Zählerstände 24 Monate lang.
  • Wird der Zähler zusätzlich über einen Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebunden, spricht man von einem intelligenten Messsystem (iMSys). Es sendet die Daten automatisch an den Messstellenbetreiber, wodurch keine Verbrauchsablesungen vor Ort mehr notwendig sind. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist.

Bereitstellung: 

Bis zum Jahr 2032 werden alle Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Grundlage hierfür bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Erweiterung zu einem intelligenten Messsystem ist nur für bestimmte Anlagen gesetzlich verpflichtend. Es handelt sich um einen Pflichteinbau, wenn einer der nachfolgenden Punkte erfüllt ist:

  • Jahresverbrauch über 6.000 kWh
  • steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage, Batteriespeicher mit einer Leistung über 4,2 kW)
  • Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung über 7 kW.

 
Innerhalb unseres Stromnetzes wird der Einbau der neuen Zähler durch uns – in unserer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber – umgesetzt. Der Zeitpunkt und die Durchführung des Umtausches basiert auf den gesetzlichen Vorgaben. Wir benachrichtigen Sie rechtzeitig, sofern ein Ein- oder Umbau zu einer modernen Messeinrichtung bzw. einem intelligenten Messsystem bei Ihnen notwendig ist.

Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, den Einbau eines intelligenten Messsystems individuell zu beauftragen. Hierfür steht Ihnen unser Online-Formular zur Verfügung. Dies finden Sie unter Antrag intelligentes Messsystem.

Tipps zur Bedienung: 

Nachfolgend haben wir nähere Informationen für die Bedienung der neuen Zähler für Sie zusammengestellt:

In der ersten Displayzeile des Stromzählers wird der für die Abrechnung relevante Zählerstand angezeigt. In der zweiten Displayzeile sind Werte zum aktuellen Verbrauch sowie die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Verbrauchswerte für die letzten 24 Monate hinterlegt. 

Zum Schutz Ihrer persönlichen Verbrauchswerte ist die zweite Displayzeile beim Einbau zunächst ausgeschaltet. Durch die Eingabe einer vierstelligen Identifikationsnummer (PIN) kann sie jedoch jederzeit aktiviert werden. Gern senden wir Ihnen den PIN für Ihren Stromzähler zu. Nutzen Sie hierfür einfach das Online-Formular unter PIN-Antrag

Die Daten des intelligenten Messsystems können Sie über unser Kundenportal oder unser SmartMeter-Portal abrufen. Möchten Sie lediglich die Daten des intelligenten Messystems einsehen? Dann wäre ein Zugang über das SmartMeter-Portal ausreichend. Möchten Sie jedoch auch andere Energieangelegenheiten ganz einfach per Mausklick erledigen? Dann ist das Kundenportal der richtige Weg.

Kostenübernahme: 

Für die gesetzlichen Standardleistungen sind die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung mit den Messentgelten abgedeckt. Im Regelfall ist diese Umrüstung für Sie somit kostenfrei. Kosten würden lediglich entstehen, wenn zum Beispiel der Empfang am Zählerplatz des intelligenten Messsystems für die Übermittlung der Daten unzureichend wäre. In dem Fall müssten Sie in Eigenleistung ein entsprechendes Antennenkabel verlegen lassen.

Hinsichtlich der Preise für die digitale Zählertechnik sind wir, wie alle Messstellenbetreiber, verpflichtet, gesetzlich vorgeschriebene Obergrenzen einzuhalten. Unsere Preise finden Sie unter Preise Messstellenbetrieb

Die Entgelte werden – sofern vertraglich nicht anders vereinbart – ganz normal über Ihren Stromlieferanten abgerechnet. Inwieweit Ihr Stromlieferant Preisänderungen im Zuge der Umrüstung auf digitale Zählertechnik weitergibt, ist von Ihrem Stromliefervertrag abhängig.

Zählerwesen

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Telefon: 03943 556-267

Telefax: 03943 556-443